19. April 2005
Unterschiedliche Bebauungspläne am Zeilbaum?
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
das Neubaugebiet Zeilbaum ist in mehreren Abschnitten geplant und erschlossen worden. Bei genauer Betrachtung der baurechtlichen Zulässigkeiten gemäß Bebauungsplan sind einige Unterschiede aufgetreten, die auf den ersten Blick nicht erklärlich sind. So sind im Bereich Zeilbaum Süd kleine Gartenhäuschen beispielsweise zur Unterbringung von Gerätschaften nicht erlaubt, im angrenzenden Bereich Zeilbaum Nord und […]